Halo 03-2021

HALOKAZ | 29 05127 700 für Sie vor Ort! Krankenfahrten sitzend, auch im eigenen Rollstuhl! Taxi nah und fern … auch in Hüddessum www.hahnmalermeister.de COVID-19-Schutzimpfungen: Übernahmeregelung für Fahrkosten mit dem Taxi oder Mietwagen Und so funktioniert es... Seit dem 1. Februar 2021 werden in Nie- dersachsen für die COVID-19-Schutzimp- fungen in den stationären Impfzentren Termine vergeben. Nun gibt es vom Nie- dersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung eine nie- dersachsenweit einheitliche Regelung zur Kostenübernahme für Impffahrten mit dem Taxi oder Mietwagen für mobilitäts- eingeschränkte Impflinge. + Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie über die kostenlose Hotline 0800 99 88 66 5 oder unter www.impfportal-niedersachsen.de Ihren Impftermin für die Corona-Schutzimpfung. + Hausarzt kontaktieren: Wenden Sie sich nach der Terminvereinbarung telefonisch an Ihren Hausarzt und bitten Sie um eine Verordnung zur Krankenbeförderung („Transportschein“) für die Impffahrten. + Sie benötigen für die 1. Impfung als auch die 2. Impfung jeweils eine extra Verordnung für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum. + Taxi- oder Mietwagenunternehmen anrufen: Rufen Sie ein örtliches Taxi- oder Mietwagenunternehmen zur Vorbestellung der Impffahrt an. Weisen Sie daraufhin, dass Sie eine Verordnung zur Krankenbeförderung von Ihrem Hausarzt haben. + Impffahrt antreten und Verordnung abgeben: Am Tag der Impfung holt Sie das Taxi-/Mietwagenunternehmen ab und bringt Sie auf direktem Weg zum Impfzentrum. Zeigen Sie Ihre Verordnung zur Krankenbeförderung beim Fahrpersonal vor. Sie müssen keine Zuzahlung leisten. + Sie erhalten im Impfzentrum die Impfung. + Die Taxi- und Mietwagenunternehmen bringen Sie nach der Impfung auf direktem Weg zurück an Ihre Heimatadresse. Geben Sie die Verordnung nach der Fahrt beim Fahrpersonal ab. Das Taxi-/Mietwagenunternehmen rechnet die Fahrkosten anschließend direkt mit Ihrer Krankenkasse oder dem Land Niedersachsen ab. Sie müssen sich um nichts kümmern und nichts bar bei der Fahrt bezahlen. 1 2 3 4 i Mit dem Taxi ins Impfzentrum ? Nur noch mit ärztlicher Verordnung möglich Nur mit ärztlicher Verordnung zur Krankenbeförderung („Transport- schein“) des Hausarztes können die Taxifahrten zum Impfzentrum abge- rechnet werden. Für die Impffahrten werden sowohl für die erste als auch für die zweite Impfung eine Ver- ordnung für die Hin- und Rückfahrt zum Impfzentrum benötigt. D as örtliche Taxi- oder Miet- wagenunternehmen sollte schon bei der Vorbestel- lung der Impffahrt darauf hinge- wiesen werden, es eine Verordnung zur Krankenbeförderung vorliegt. Am Tag der Impfung muss die Ver- ordnung dann beim Fahrer vorge- zeigt werden. Wenn der Fahrer die geimpfte Person wieder zuhause absetzt, bekommt er die Verord- nung ausgehändigt. Eine Zuzah- lung ist nicht zu leisten. Das Land Niedersachsen hat jetzt darauf hingewiesen, dass ab Montag die Taxiunternehmen die ärztlich verordneten Fahrten ausschließlich über DAVASO ab- rechnen können. Die Impfzentren dürfen dann keine Fahrtkosten-Ab- rechnungen mehr entgegenneh- men. Die HALOKAZ- Redaktion wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe Ostern!

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